Von außergerichtlicher Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung
Schwerpunkt
„Von außergerichtlicher Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung“
Wenn ein Schuldner auf Zahlungsaufforderungen trotz Mahnung nicht reagiert und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, entsteht ein Inkassofall, bei dem ich alles Weitere zum Eintreiben Ihrer Forderung für Sie übernehmen kann:
Als erster Schritt erfolgt die außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung. Verweigert der Schuldner die Zahlung weiterhin, werden in der Folge ggfs. gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst. Danach besteht die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder ‒ in einem nächsten Schritt ‒ der Pfändung von verwertbarem Eigentum oder der Pfändung des Privatkontos- und/oder des Arbeitseinkommens. Vorteile für den Gläubiger bestehen vor allem darin, die Geltendmachung der offenen Forderungen in professionelle Hand abzugeben, da der Laie häufig nicht absehen kann, welche Schritte für ihn finanziell nutzbringend sind.
Die Kosten des gesamten Beitreibungsprozesses – sprich Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten – trägt bei Verzug ausschließlich der Schuldner. Nur wenn dieser absolut zahlungsunfähig ist, geht der Kostenanspruch auf den Gläubiger über.