Rentenrecht

Rentenrecht

Schwerpunkt Rentenrecht

Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit

Kennen Sie im Fall der Berufs­un­fähig­keit oder ei­ner Ver­min­de­rung Ihrer Erwerbs­fä­hig­keit Ihre ge­nauen Ren­ten­an­sprü­che? Um diese gegen­über der Landes- oder der Bundes­ver­siche­rungs­anstalt bzw. der Deutschen Renten­ver­siche­rung gel­tend zu machen, benö­ti­gen Sie um­fas­sen­den Rat. Dieser ist äußerst wich­tig, wenn eine Berufs­ge­nos­sen­schaft ei­nen Arbeits­unfall oder eine Berufs­krank­heit nicht aner­kennt. Die Pra­xis zeigt, dass sich Renten­an­sprü­che im Wider­spruchs- und Klage­ver­fah­ren nur mit einem sach­kun­di­gen Anwalt an Ihrer Seite zu­frie­den­stel­lend reali­si­eren lassen. Mit meiner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung be­glei­te ich Sie dabei in jedem Ver­fah­rens­schritt.