Betreuungsrecht

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Betreuungsrecht

Ein Betreu­ungs­fall ist durch Behin­derung, Unfall, Krank­heit oder Gebrech­lich­keit lei­der schnell ein­ge­treten. Dann kom­mt auf den Betrof­fe­nen eine Viel­zahl von Pro­ble­men zu.  Mit Auf­ga­ben wie der Gesund­heits- und Per­so­nen­sorge, der Ver­tre­tung gegen­über Ämtern und Be­hör­den, der Ver­mö­gens­ver­wal­tung bis hin zur Auf­ent­halts­be­stim­mung sind auch die Ange­hö­rigen meist über­fordert. In dieser Situ­a­tion kann für den Be­trof­fe­nen durch das Gericht ein Betreuer ein­ge­setzt wer­den, der in ei­nem genau fest­ge­leg­ten Umfang Hilfe und Unter­stüt­zung leistet. In einer  Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson festlegen, die für  Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit handeln soll. Das Gericht ist damit im Grundsatz an Ihre Wünsche gebunden. Somit vermeiden Sie, dass das Gericht einen fremden Betreuer für Sie einsetzt.

In Betreuungsangelegenheiten berate ich Sie kompetent und allumfassend.  In Betreuungsfäl­len, in denen  juris­ti­sche Vor­kennt­nis­se er­for­der­lich sind, stehe ich Ihnen alter­nativ sogar als Berufsbetreuer zur Ver­fü­gung.