Betreuungsrecht
Schwerpunkt
Betreuungsrecht
Ein Betreuungsfall ist durch Behinderung, Unfall, Krankheit oder Gebrechlichkeit leider schnell eingetreten. Dann kommt auf den Betroffenen eine Vielzahl von Problemen zu. Mit Aufgaben wie der Gesundheits- und Personensorge, der Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, der Vermögensverwaltung bis hin zur Aufenthaltsbestimmung sind auch die Angehörigen meist überfordert. In dieser Situation kann für den Betroffenen durch das Gericht ein Betreuer eingesetzt werden, der in einem genau festgelegten Umfang Hilfe und Unterstützung leistet. In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson festlegen, die für Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit handeln soll. Das Gericht ist damit im Grundsatz an Ihre Wünsche gebunden. Somit vermeiden Sie, dass das Gericht einen fremden Betreuer für Sie einsetzt.
In Betreuungsangelegenheiten berate ich Sie kompetent und allumfassend. In Betreuungsfällen, in denen juristische Vorkenntnisse erforderlich sind, stehe ich Ihnen alternativ sogar als Berufsbetreuer zur Verfügung.