Elternunterhalt
Schwerpunkt Elternunterhalt
Der Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch von Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. In der Praxis stellt sich diese Frage meist, wenn die Eltern in einem Pflegeheim untergebracht sind. Nach Einsatz des Einkommens und des Vermögens der Eltern bleibt oftmals eine Deckungslücke. Die Differenz zwischen dem Einkommen und den Heimkosten wird häufig vom Sozialamt übernommen, das wiederum die Kinder in Zahlungsregress nimmt.
Bei diesen für die Betroffenen oft unüberschaubaren Rechtsproblemen, insbesondere der Überprüfung bzw. Feststellung der Leistungsfähigkeit der Kinder, berate und unterstütze ich Sie gern.