Familienrecht
Schwerpunkt Familienrecht
Gerade im Familienrecht stehen meist persönliche Probleme im Vordergrund, deren rechtliche Auseinandersetzung oft zu einer starken emotionalen Belastung führt. Deshalb bedarf es hier nicht nur in besonderem Maße fachlicher anwaltlicher Kompetenz, sondern auch der Sensibilität, sich in die Betroffenen hineinzuversetzen und ihnen bei der Bewältigung dieser Probleme jederzeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerne berate und vertrete ich Sie in Angelegenheiten wie z.B. Ehescheidung und Scheidungsfolgen, Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vaterschaftsfeststellung, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.