Haftpflichtrecht
Schwerpunkt Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht regelt die finanziellen Folgen, wenn durch Unachtsamkeit jemand verletzt wird oder fremdes Eigentum Schaden nimmt.
Im Vordergrund stehen dabei Schäden nach Verkehrsunfällen und Schäden infolge mangelnder Verkehrssicherungspflicht (z.B. ungestreuter Bürgersteig, herabfallende Teile von Gebäuden). Aber auch die Haftung von Eltern für ihre Kinder oder des Tierhalters für sein Tier sind keine seltenen Haftpflichtfälle. Inbegriffen sind ebenso die Haftung aus Vertragsverletzungen im Arzt-, Architekten,- Bauherren-, Beförderungs-, Reise-, Miet-, oder Kaufvertrag.
Für den Geschädigten setze ich für Sie gezielt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch oder helfe dem Verursacher bei der Abwehr oder Regulierung solcher Forderungen.